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Art und Höhe der Förderung
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte in der Region MainSteigerwald mit einer attraktiven Förderung von bis zu 80 Prozent, maximal jedoch mit 10.000 Euro unterstützt werden. Die Kleinprojekte dürfen netto nicht mehr als 20.000 Euro (Bruttokosten abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte), aber mind. jedoch 500 EUR kosten. Der Eigenanteil der Antragsteller beläuft sich auf mindestens 20 Prozent der Nettosumme der Projektkosten.
Die Anträge können von Kommunen, Vereinen, Kleinstunternehmen oder Privatpersonen aus den bisherigen Mitgliedskommunen Dingolshausen, Donnersdorf, Frankenwinheim, Stadt Gerolzhofen, Kolitzheim, Lülsfeld, Michelau im Steigerwald, Markt Oberschwarzach, Schwanfeld, Sulzheim und Wipfeld eingereicht werden. Kleinprojekte aus dem Gebiet des Marktes Eisenheim werden aus dem Regionalbudget der Interkommunalen Allianz Würzburger Norden e.V. gefördert.
Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den Bereich Gewerbe anzuwenden.
Die gute Nachricht: „Auch heuer sollen engagierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Kommunen wieder die Möglichkeit auf eine finanzielle Unterstützung durch das Regionalbudget erhalten“, sagt Gerolzhofens Bürgermeister Thorsten Wozniak, stv. Vorsitzender der Region MainSteigerwald.
Wichtig ist, dass sich die Projektvorhaben in den Zielen und Handlungsfeldern unseres anerkannten ILEK von 2012 wiederfinden, dass die Projekte im Laufe des Jahres umgesetzt und bis Ende September 2020 abgerechnet werden und sich einem der insgesamt fünf Förderbereiche zuordnen lassen können:
- Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
- Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
- Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
- Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
- Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung
Zweck der Kleinprojekte sollte sein, die Region als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. Zuschüsse gibt es auch für Projekte, die die Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes berücksichtigen, die einen Beitrag zur demografischen Entwicklung oder zur Digitalisierung leisten.
Vorgehensweise:
Projektidee
Bei konkreten Projektideen nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit dem Allianzmanagement auf.
Mit dem Einreichen einer Projektskizze können wir Sie vorab unterstützen und die grundsätzliche Förderfähigkeit klären (optional).
Projektantrag
Förderanfragen müssen bis zum Stichtag (31. März 2021) bei der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen eingegangen sein.
Projektauswahl (April)
Über die Vergabe der Fördergelder wird ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt, anhand von festgelegten Auswahlkriterien beraten und auswählen.
Projektbewilligung (April /Mai)
Bei Zusage: Erhalt der Förderzusage und Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages mit der verantwortlichen Stelle
Projektstart (Mai)
Start der Projektumsetzung erst nach Förderzusage und Abschluss des privatrechtlichen Vertrages möglich. Bereits vorher begonnene Projekte sind von der Förderung ausgeschlossen.
Projektumsetzung
Beim Regionalbudget handelt es sich um jährlich festgesetzte Fördergelder, sodass Antragsteller ihr Projekt spätestens Ende September zum Abschluss bringen müssen.
Projektabschluss
Spätestens zum 20.09 muss das Projekt abgeschlossen und abgerechnet sein. Der Durchführungsnachweis inkl. Rechnungsbelegen ist bis zum 30. September 2021 bei der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen vorzulegen.
Projektauszahlung
Die Auszahlung der berechneten Fördergelder erfolgt zum Jahresende 2021.
Formulare für die Einreichung eines Kleinprojektes gibt es unter www.region-main-steigerwald.de
Weiterführende Informationen zum Regionalbudget gibt es unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser in der Rubrik Ländliche Entwicklung/ Regionalbudget.