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29.02.2024

Die Sonderförderung Kultur des Landkreises Schweinfurt wird fortgesetzt.
Mit der Sonderförderrichtlinie fördert der Landkreis Schweinfurt Kultur-Veranstaltungen sowie bauliche/ technische Maßnahmen mit attraktiven Zuschüssen.

Bauliche und technische Maßnahmen
Vereine, Kommunen und andere kulturelle Initiativen können eine Förderung von bis zu 20 % der Kosten für bauliche/technische Maßnahmen und für kulturelle Infrastrukturen (z. B. Bühnen, Podeste, Tribünen, technische Ausstattung etc.) beantragen.


Die Antragstellung ist zu folgenden Terminen möglich:
30.06.2024, 31.12.2024, 30.06.2025, 31.12.2025
Voraussetzung ist u. a., dass
• die Ausstattung regelmäßig für kulturelle Nutzungen zur Verfügung steht,
• mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und
• der Antragsteller mind. 10% Eigenleistung der Gesamtkosten erbringt.


Kultur-Veranstaltungen
Sowohl neue Veranstaltungsformate als auch wiederkehrende Veranstaltungen von Vereinen, Kommunen und anderen kulturellen Initiativen können pauschale Zuschüsse erhalten. Die Antragstellung ist ganzjährig bis zum 31.12.2025 möglich.
Einzelveranstaltungen (bis zu einer Laufzeit von 2 Tagen) erhalten pauschal 300 €. Veranstaltungsreihen (ab einer Laufzeit von 3 Tagen) profi tieren von einem Zuschuss von
500 €. Voraussetzung ist die vorherige formlose Beantragung sowie eine Unterfinanzierung.
Weitere Informationen zur Sonderförderung und zu den Förderrichtlinien sowie zur allgemeinen
Kulturförderung unter:
www.landkreis-schweinfurt.de/kultur

LRA-SW_Flyer_Sonderförderung_Kultur_2022-2025.pdf



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