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Silvesternacht - Abbrennen von Pyrotechnik im öffentlichen Raum nicht erlaubt

29.12.2020

Die Stadt Gerolzhofen weist darauf hin, dass auch in der Silvesternacht bayernweit eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr gilt. Nur in Ausnahmefällen darf man sich in dieser Zeit außerhalb einer Wohnung aufhalten, z. Bsp. aus medizinischen oder beruflichen Gründen.

Das Abbrennen von Feuerwerk stellt aber keinen unabweisbaren Grund dar, die Wohnung zu verlassen. Insofern ist das Abrennen von Pyrotechnik/Silvesterfeuerwerk nachts im öffentlichen Raum nicht erlaubt.

Die Stadt Gerolzhofen weist darauf hin, dass das Abbrennen von Silvesterraketen und pyrotechnischer Gegenstände in Nähe der Kirchen, der Krankenhäuser, der Altersheime sowie historischer Gebäude, insbesondere Fachwerkhäuser, verboten ist - auch tagsüber. Das gilt nicht nur für den öffentlichen Raum, sondern zum Schutz der genannten Gebäude und Einrichtungen auch auf privatem Grund. Betroffen von diesem Verbot sind damit weite Teile des historischen Stadtkerns, insbesondere der Marktplatz und die daran angrenzenden Straßen.

Die Stadt bittet alle Bürgerinnen und Bürger, dieses Verbot zum Schutz der Altstadt zu beachten.




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