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Regionalbudget zur Förderung von Kleinprojekten

09.04.2020

Ab 2020 verfügt die ILE-Region MainSteigerwald erstmals über ein sogenanntes „Regionalbudget“ zur Förderung von Kleinprojekte in Höhe von 100.000 €. Damit können im Jahr 2020 Kleinprojekte in den Mitgliedskommunen Dingolshausen, Donnersdorf, Frankenwinheim, Gerolzhofen, Kolitzheim, Lülsfeld, Michelau im Steigerwald, Markt Oberschwarzach, Schwanfeld, Sulzheim und Wipfeld gefördert werden.  Durch die Förderung soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden.
Der ILE-Zusammenschluss Region MainSteigerwald ruft zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf. Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung

• der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung,
• attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
• der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
• der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
• der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
• der demografischen Entwicklung sowie
• der Digitalisierung

den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.

Voraussetzungen
Gefördert werden nur Kleinprojekte in Ortschaften mit bis zu 10.000 Einwohnern (Erstwohnsitze), mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Liefer- und Leistungsvertrages ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten. Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013 (De-minimis-Beihilfe Gewerbe) zu beachten.

Fördergegenstand
Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung, Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen, Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis
spätestens 01.10.2020 vorgelegt werden kann.
Zuwendungs- und Antragsberechtigte:
a) Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
b) natürliche Personen und Personengesellschaften.
Kleinprojekte aus dem Gebiet des Marktes Eisenheim können nur aus dem Regionalbudget der Interkommunalen Allianz Würzburger Norden e.V: gefördert werden.

Art und Umfang der Förderung
Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Antrags- und Auswahlverfahren
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt.
Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.
Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem Interkommunalen Allianz Region MainSteigerwald und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts
geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.


Projektauswahlkriterien

Mindestanforderung zur Aufnahme in das Entscheidungsgremium

  • Die Antragsunterlagen liegen vollständig vor.
  • Das Projekt liegt in der Region MainSteigerwald.
  • Die Projektkosten liegen zwischen 500 und 20.000 Euro netto und die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist plausibel dargestellt.
  • Das Projekt ist noch nicht begonnen.
  • Das Projekt kann innerhalb des Bewilligungsjahres umgesetzt und abgerechnet werden. (30.September)
  • Das Projekt lässt sich einer Maßnahme Nr. 04, 05, 08, 09 des Förderbereichs 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ der Gemeinschaftaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes zuordnen
  • Das Projekt lässt sich eines der Entwicklungsziele/Handlungsfelder des ILEKs zuordnen
  • Eine Abstimmung (telefonisch) mit dem Allianzmanagement wird empfohlen
  • Das Projekt ist nicht diskriminierend
  • Das Projektvorhaben ist vom Projektträger mit der jeweiligen Gemeinde abzustimmen

Auswahlkriterien im Rahmen des Regionalbudgets mit Punktebewertung von 0 bis 3
1. Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität & Grundversorgung
2. Beitrag zum Umwelt- & Klimaschutz
3. Beitrag zur Beteiligung der Bürger
4. Beitrag zur Unterstützung des Ehrenamtes und / oder Stärkung der Kulturarbeit / Freizeitangebote
5. Öffentlichkeitswirkung
6. Bedeutung/ Nutzen für das ILE-Gebiet

Termine und Ansprechpartner

• Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 31.Mai 2020
• Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des Durchführungsnachweises): 01.Oktober 2020


Anfragen auf Förderung sind mit dem Antragsformular in Papierform an die verantwortliche Stelle zu richten:
Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen
Verantwortliche Stelle Regionalbudget
Brunnengasse 5
97447 Gerolzhofen

und per E-mail an folgende Adresse zu senden:
carina.hein@gerolzhofen.info

Als Ansprechpartner stehen zur Verfügung:
Allianzmanagerin Frau Carina Hein,
09382 / 316381

und

Herr Bürgermeister
Thorsten Wozniak
 




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