Nachdem die Ausgangsbeschränkungen für Bayern aufgehoben wurden, ist damit auch die Holzabfuhr für Brennholzkunden und Selbstwerber im Stadtwald Gerolzhofen und im Gemeinsamen Bürgerwald wieder erlaubt. Es gelten aber auch bei der Brennholzabfuhr und Aufarbeitung die allgemeinen Abstands- und Hygiene-Regeln.
15.05.2020Holzabfuhr im Stadtwald Gerolzhofen und Gemeinsamen Bürgerwald
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