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Aufmaß der Geschossflächen

12.02.2018

Die Stadt Gerolzhofen ist verpflichtet, die satzungsrechtlichen Vorgaben zu vollziehen. Dazu gehört auch, nach rund 30 Jahren den aktuellen Stand der Grundstücks- und Geschossflächen im Stadtbereich aufzunehmen.

Die Stadt Gerolzhofen hat die Firma Koch Kommunalservice aus Reichenberg mit der Ermittlung der Aufmaße beauftragt. Das Aufmaß der Geschoßflächen erfolgt im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz. Hierdurch werden nachträgliche Dachgeschoß-Ausbauten, Anbauten (z.B. Wintergärten) oder beitragsrechtlich relevante Nutzungsänderungen von Nebengebäuden aufgenommen. Außerdem liegen der Stadt Gerolzhofen nach dem Aufmaß die aktuellen Flächen vor, die zur Neukalkulation der Herstellungsbeiträge nötig sind und zu einem späteren Zeitpunkt als Grundlage für einen Verbesserungsbeitrag dienen.

Die Aufmaßarbeiten werden voraussichtlich ab Mitte Februar 2018 bis September 2018 durchgeführt. Die Beauftragten der Stadt Gerolzhofen sind die Mitarbeiter der Firma Koch Kommunalservice. Diese tragen einen Ausweis mit Lichtbild, Unterschrift des 1. Bürgermeisters und Siegel der Stadt Gerolzhofen mit sich und zeigen diesen auf Wunsch gerne vor.

Aufgenommen werden Wohngebäude samt kompletter Kellerfläche. Gemäß Beschluss des Ferienausschusses werden Kellerflächen jedoch nicht nacherhoben, soweit für das Wohnhaus bereits bestandskräftige Bescheide erlassen wurden. Nebengebäude, wie z.B. Garagen, werden auf ihre Beitragspflicht überprüft.

Die Mitarbeiter der Firma Koch kommen nach und nach zu jedem Grundstück und messen – nach Absprache mit dem Grundstückseigentümer bzw. der Person, die vor Ort ist – die Außenmaße der Gebäude aus. Je nach Einzelfall muss der Ausbauzustand des Dachgeschosses sowie der  Keller (z.B. bei Teilunterkellerung) besichtigt werden. Gleiches gilt für Nebengebäude.

Wird niemand vor Ort angetroffen, kommt der Mitarbeiter erneut vorbei. Bei Bedarf wird ein Termin vereinbart. Sollte trotzdem kein Zutritt möglich sein, müssen die beitragspflichtigen Geschoßflächen geschätzt werden.

Nach Abschluss der Aufmaßarbeiten erhalten alle Grundstückseigentümer eine Ausfertigung des genommenen Aufmaßes für das jeweilige Grundstück. Im Anschluss daran wird das Fachbüro Koch für mehrere Anhörungstermine in Gerolzhofen vor Ort sein, an denen die Grundstückseigentümer Fragen zum Aufmaß klären können. Zu den Terminen erhalten die Grundstückseigentümer eine gesonderte Mitteilung.

Die neu aufgemessenen Grundstücks- und Geschossflächen werden bei der Neukalkulation der Herstellungsbeiträge zur Wasserversorgung- bzw. Entwässerungseinrichtung eingearbeitet und ggf. nachverlangt (z.B. bei nachträglichen Dachgeschossausbauten, Nutzungsänderungen, o.ä.).

Bei Fragen im Vorfeld stehen die Mitarbeiterinnen der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen, Frau Hörr (Tel.607-14), Frau Ebert (Tel. 607-15) und Frau Brandl (Tel. 607-19) zur Verfügung.




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